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https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/glossar/begriffsdefinition-barrierefrei_barrierereduziert/

Begriffsdefinition: Barrierefrei/Barrierereduziert etc.

Bei Beschreibungen wie etwa „barrierereduziert“ oder „seniorengerecht“ handelt es sich um unbestimmte Begriffe, denen keine verbindlichen Kriterien zugeordnet sind.

Die Bezeichnung „barrierefrei“ hingegen garantiert eine bestimmte Ausstattungsqualität und ist in der DIN 18040 genau definiert.

Als barrierefrei gilt der Wohnraum dann, wenn er für Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, BGG)

Die Anforderungen der seit September 2011 geltenden DIN-Norm 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen sollen zu Nutzungserleichterungen führen für Menschen

  • mit Seh- oder Hörbehinderung
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
  • mit kognitiven Einschränkungen
  • die bereits älter sind
  • die noch jung sind (Kinder)
  • mit Kinderwagen oder Gepäck

In der Norm sind Mindeststandardwerte ausgewiesen. Zusätzlich gibt es erweiterte Anforderungen für Rollstuhlfahrer, die mit einem „R“ gekennzeichnet sind. Beispielsweise schreibt die DIN 18040-2 einen Bewegungsradius von 1,20 m x 1,20 m vor, die DIN 18040-2 „R“ einen von 1,50 m x 1,50 m.

Es lohnt sich also genau hinzusehen und im Zweifel nachzufragen, welche Ausstattungen sich konkret hinter den jeweiligen Begriffen verbergen.

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