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Förderprogramme

Beim Bau eines barrierefreien Bades können Bauherren und Renovierer auf einen vergünstigten Kredit oder finanziellen Zuschuss hoffen. Die meisten Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme wie zinslose oder -günstige Darlehen, Baukostenzuschüsse und Aufwendungshilfen. Außerdem bieten Banken, Bausparkassen und Versicherer Immobilienkredite mit Riester-Förderung an. Für die Darlehenstilgung erhält der Eigentümer Zulagen oder Steuervorteile wie bei einem klassischen Riestervertrag.

Das Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ der Förderbank KfW unterstützt alle Renovierungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Alternativ lässt sich ein zinsgünstiger Kredit über das KfW-Programm 159 bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen (Stand 2017). In Absprache mit dem Vermieter dürfen unter Umständen auch Mieter eine finanzielle Unterstützung bei altersgerechten Renovierungsvorhaben erwarten. Wichtig: unbedingt einen Fachmann mit ins Boot holen. Nur so werden die Umbaumaßnahmen so geplant, dass sie den Vorgaben der Barrierefreiheit – eine unerlässliche Voraussetzung für mögliche Finanzhilfen – auch garantiert genügen.

Informationen zum Investitionszuschuss gibt es unter www.kfw.de/455, Details zur Kreditvariante unter www.kfw.de/159.

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