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KfW

Wer Bäder schon heute den Bedürfnissen von morgen anpassen will, kann dank des Programms 455 „Altersgerecht Umbauen“ der staatlichen Förderbank KfW unabhängig vom Lebensalter mit einem Zuschuss zu den Baukosten rechnen. Dieser beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Alternativ lässt sich ein zinsgünstiger Kredit über das KfW-Programm 159 bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen (Stand 2017). Auch Mieter dürfen hier nach Absprache mit dem Vermieter auf finanzielle Unterstützung für altersgerechte Umbaumaßnahmen hoffen.

Konkret fördert die KfW beim Umbau des Bades:

Änderung der Raumaufteilung

· Schaffung ausreichender Bewegungsfläche rund um Sanitärobjekte

· Schaffung eines barrierefreien Zugangs (Beispiel: nach außen öffnende Tür oder Schiebetür)

· Schaffung bodengleicher Duschplätze

· Modernisierung von Sanitärobjekten (Beispiele: Waschbecken, die genug Beinfreiheit haben und höhenverstellbar sind; Badewannen mit niedriger Einstiegshöhe, alternativem Türeinstieg oder Liftsystem; WCs, die in der Sitzhöhe dem Nutzerbedarf angepasst oder in der Höhe flexibel verstellbar sind)

Haus- und Wohnungsbesitzer sollten schon bei der Planung einen Fachmann hinzuziehen, um ihre Umbaumaßnahmen so zu gestalten, dass sie die Voraussetzungen der KfW für altersgerechte Renovierungen erfüllen. Informationen zum Investitionszuschuss gibt es unter www.kfw.de/455, Details zur Kreditvariante unter www.kfw.de/159.

Ein Tilgungsrechner bietet zudem die Möglichkeit, den effektiven Jahreszins und die eigene monatliche Belastung gleich online auszurechnen. Konkrete Planungsbeispiele sowie eine Checkliste als Grundlage gibt es auch unter www.aktion-barrierefreies-bad.de.

 

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