
VDS und ZVSHK schlagen Alarm
KfW-Programm 455-B: Neuauflage gefordert
(dh/red-abb) Die Bundesregierung hat im Haushaltsentwurf für 2025 keine Mittel mehr für den barrierereduzierten Umbau – etwa im Badezimmer – vorgesehen. Die Verbände VDS und ZVSHK schlagen daher Alarm und fordern die sofortige Wiederaufnahme des KfW-Zuschussprogramms 455-B, um allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen und die Pflegekassen langfristig zu entlasten.
Das KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Programm 455-B), das zuvor unter dem Namen „Altersgerecht Umbauen“ bekannt war, ist im Haushaltsentwurf für 2025 nicht mehr vorgesehen. Damit entfällt eine zentrale Förderung, von der grundsätzlich alle Menschen profitieren – denn durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder plötzlich auf ein barrierearmes oder barrierefreies Bad angewiesen sein. Besonders für ältere und pflegebedürftige Menschen aber sind solche Bäder entscheidend, da sie ihnen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu bleiben und eine frühzeitige Heimunterbringung hinauszuzögern.
Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben am 2. Juli 2025 in einer gemeinsamen Pressemitteilung sowie in persönlichen Schreiben an Bundestagsabgeordnete aus den relevanten Ausschüssen auf die dramatischen Folgen der Mittelstreichung hingewiesen und eine sofortige Neuauflage gefordert.
Barrierefreier Wohnraum: Mangel mit Ansage
Deutschland steht vor einer doppelten Herausforderung: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt rapide – aktuell sind es bereits rund 5,7 Millionen Menschen, Tendenz steigend. Der Großteil wird zuhause betreut. Doch rund sieben Millionen Bäder in Deutschland sind laut der repräsentativen Forsa-Studie „Die Deutschen und ihre Bäder” im Auftrag der VDS weder barrierefrei noch pflegegerecht. Damit sind sie für die häusliche Versorgung gänzlich ungeeignet.
„Ein barrierefreies Bad ist keine Frage des Komforts, sondern der Menschenwürde“, sagt Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Es ist Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung im Alter und eine funktionierende häusliche Pflege. Dass das Programm 455-B in den Haushaltsplanungen für 2025 und 2026 nicht mehr berücksichtigt wird, ist ein schwerwiegender Fehler – gerade in einer älter werdenden Gesellschaft.“
Fehlende Förderung verschärft die Pflegekrise
Die Politik beklagt zu Recht den Personalmangel in der Pflege und die steigenden Kosten für Pflegeleistungen. Besonders die stationäre Heimunterbringung verursacht immense Ausgaben für die Pflegeversicherung. Ein zentrales Instrument, um diesen Trend zu bremsen, ist die Förderung des selbstständigen Wohnens im Alter – insbesondere durch barrierefreie bzw. pflegegerechte Bäder, die eine häusliche Versorgung überhaupt erst ermöglichen. Ohne entsprechende Zuschüsse werden notwendige Umbauten für viele unbezahlbar, was die Zahl der Heimeinweisungen und damit die Kosten für das Pflegesystem weiter steigen lässt.
Pflegekasse reicht nicht aus – Zuschüsse fehlen
Obwohl Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss der Pflegekasse erhalten können, reicht dieser meist nicht aus, um die tatsächlichen Kosten eines barrierefreien Badumbaus zu decken. Menschen ohne Pflegegrad gehen zudem leer aus. Die Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-B waren daher essenziell, um Barrieren abzubauen und die Selbstständigkeit zu sichern. Wird die Förderung gestrichen, drohen mehr Heimunterbringungen – mit enormen finanziellen Folgen für die Pflegekassen und die gesamte Gesellschaft.
ZVSHK und VDS stellen klare Forderungen an die Politik
Barrierefreier Wohnraum ist auch der Schlüssel zu einem würdevollen Leben im Alter und zur Entlastung der Pflege. VDS und ZVSHK fordern daher die sofortige Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des KfW-Förderprogramms 455-B:
- Förderprogramm 455-B reaktivieren: Mindestens 150 Millionen Euro jährlich im Bundeshaushalt einplanen.
- Zuschusshöhe erhöhen: Förderquote auf 10 % bei Investitionen bis 50.000 Euro ausweiten.
- Praxisgerechte Kriterien umsetzen: Keine pauschalen Mindestgrößen für Badezimmer – auch kleine Bestandsbäder müssen förderfähig bleiben, z. B. beim Einbau bodengleicher Duschen.
- Pflege mitdenken: Technische Normen um pflegerelevante Anforderungen ergänzen – und kosteneffiziente Lösungen standardisieren.
- Integrierte Förderstrategie etablieren: Gesundheits- und Bauministerium müssen gemeinsam handeln. KfW-Zuschüsse und Leistungen der Pflegekassen dürfen nicht länger isoliert betrachtet werden.
„Investitionen in barrierefreie Bäder lohnen doppelt – sie stärken die häusliche Pflege und entlasten das Pflegesystem langfristig“, ergänzt VDS-Geschäftsführer Jens Wischmann. „Die Politik muss jetzt handeln – nicht irgendwann. Die Bundeshaushalte 2025 und 2026 müssen hier klare Signale setzen.“
Weitere Hintergründe und Details finden Sie hier:
https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/keine-mittel-fuer-altersgerecht-umbauen-in-2025/
Unser Aufmacherfoto wurde generiert mit ChatGPT 4o (DALL·E, OpenAI), nachträglich beschriftet, Juli 2025.