Logo

Webansicht dieses Beitrages unter:
https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/studie-pflegebad-2030/

Allgemein Barrierefrei Pflege Ratgeber Veranstaltungen
3. Dezember 2018
Studie „Pflegebad 2030“: Erfolgsfaktor Badezimmer für die ambulante Pflege

Bewegungsfreiheit ist das A und O

Studie „Pflegebad 2030“

(dh/red-abb) Mehr als 100 Interessierte waren am 15. November 2018 der Einladung des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nach Berlin gefolgt. Anlass war die Vorstellung der neuen Studie „Pflegebad 2030“.

Für die ambulante Pflege spielt das Badezimmer eine entscheidende Rolle. Dass dieses dann gemäß Untersuchung noch weitergehende Anforderungen erfüllen müsste, als in der „Barrierefrei-DIN“ 18040-2 beschrieben, überraschte einige Teilnehmer.

Laut Studie, an der die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft mitwirkte, stellen die oft viel zu kleinen Bäder die größten Probleme dar. Schließlich sind die Räume häufig für eine Person schon zu eng. Benötigt ein Mensch Unterstützung bei der Hygiene, muss zusätzlich Platz für die Pflegekraft sein. Damit beansprucht das Bad gleichzeitig auch die Funktion eines Arbeitsplatzes . Dieser muss laut Arbeitsstättenverordnung zum Schutz der Gesundheit des Beschäftigten grundsätzlich sicher gestaltet sein. Private Bäder erfüllen aber viele Anforderungen nicht. Anders ausgedrückt: Sie gefährden Pflegebedürftige sowie Pflegende teilweise sogar. Dies war auch ein Ergebnis der breit angelegten wissenschaftlichen Untersuchung.

Podiumsdialog während der Präsentation der Studie "Pflegebad 2030" (v.l.): Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim GKV-Spitzenverband, Dr. Martin Schölkopf (Leiter der Unterabteilung Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit [BMG], Prof. Dr. Ursula Lehr (Stellv. Vorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. [BAGSO], Clemens Löcke (Moderator), Prof. Christel Bienstein (Präsidentin Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. [DBfK], Helmut Bramann (Hauptgeschäftsführer ZVSHK) und Yvonne Jahn (Stellv. Vorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.).
Zur Vorstellungsveranstaltung gehörte auch ein Podiumsdialog (v.l.): Dr. Monika Kücking (Abteilungsleiterin  Gesundheit, GKV-Spitzenverband), Dr. Martin Schölkopf (Unterabteilungsleiter Pflegeversicherung, Bundesministerium für Gesundheit [BMG], Prof. Dr. Ursula Lehr (Stellv. Vorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. [BAGSO], Clemens Löcke (Moderator), Prof. Christel Bienstein (Präsidentin Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. [DBfK], Helmut Bramann (Hauptgeschäftsführer ZVSHK) und Yvonne Jahn (Stellv. Vorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.).
Verletzungsrisiken im Bad

Somit verwundert es nicht, dass sich laut der empirischen Befragung von 344 Unternehmen der ambulanten Versorgung fast die Hälfte des heute in häuslicher Pflege engagierten Pflegepersonals (47 Prozent) in der Ausübung ihres Berufes bereits leicht verletzt haben. Fast jede fünfte Pflegekraft (19 Prozent) erlitt sogar schon ernsthafte gesundheitliche Schäden. Ähnlich sieht es bei den Folgen für die Pflegebedürftigen aus. Durch situationsbedingte Unfälle im Badezimmer zogen sich 15 Prozent der Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Pflege gravierende Verletzungen zu.

Anforderungen und Leitlinien

Die Studie analysiert und bewertet aber nicht nur die Ist-Situation. Sie formuliert auch einen Anforderungskatalog und Leitlinien für an die Pflege angepasste Bäder:

Räumliche Faktoren:

  • Grundrisse: Ausreichend Bewegungsfreiheit rund um Waschbecken, Toilette und Dusche.
  • Zugang ins Bad: Türbreite ausreichend für zwei Personen, keine Stufen oder Schwellen.
  • Fußboden: Rutschfeste Bodenbeläge.
  • Ablagen: In ausreichender Zahl, platzsparend untergebracht.

Haustechnik:

  • Temperatur: Optimierte Regelung der Heizung und Wassertemperatur.
  • Belüftung: Ein effektiver, sofort wirksamer Luftaustausch ist anzustreben.
  • Beleuchtung: Mehrere Lichtquellen sind nötig: effektives Arbeitslicht sowie Stimmungsbeleuchtung.
  • Steckdosen: Ausreichend Steckdosen sowie Vorrüstung für Elektroanschlüsse an Toilette und Fenster.
  • Hygiene: Leicht zu reinigende Oberflächen, evtl. berührungslose Schalter, hygienische Zu- und Abwasserverlegung

Darüber hinaus fordert die Studie, bei der DIN 18040-2 den Aspekt der Pflegegerechtigkeit aufzunehmen und sie entsprechend anzupassen. Auch müsse ein Vorbereitungsmodul „Pflegegerechtes Bad“ in den Katalog der Fördermaßnahmen aufgenommen werden.

Umsetzung der Studie „Pflegebad 2030“

Zur Umsetzung der Empfehlungen und Maßnahmen sollen laut Studie die Erkenntnisse u.a.

  • Voraussetzung für die Genehmigung jedweder Zuschüsse (KfW-Programme, kommunale oder Landesförderung, Baukindergeld etc.) werden.
  • zur besseren Aufklärung der Pflegekräfte, Angehörigen, der Betroffenen und der Kranken- und Pflegekassen und des medizinischen Dienstes der Krankenkassen genutzt werden.
  • verpflichtend für den bezuschussten Umbau über die Pflegekassen im Rahmen der Wohnungsanpassung werden.
  • Pflichtbestandteil in Aus- und Weiterbildungslehrgängen für Handwerker, Architekten und Planer werden.

Politischer Handlungsbedarf

Nachdem die Studie ausführlich dargelegt hat, welche Anforderungen an ein Pflegebad gestellt werden, sieht der ZVSHK klaren politischen Handlungsbedarf. Außerdem möchte er den Dialog aller Beteiligten aus der Pflege, der Wohnberatungen, der Nutzer, der Angehörigen, dem Handwerk, der Senioren und der Pflegekassen nachhaltig unterstützen. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit neuer baulicher Lösungen auf engstem Raum. Hierdurch soll es Angehörigen und ambulanten Pflegediensten erleichtert werden, Menschen im heimischen Bad zu versorgen.

Beitragsfoto: ZVSHK

Zusätzliche Informationen über die Präsentation der Pflegebadstudie sind hier veröffentlicht.

Die Kurzfassung der Ergebnisse steht HIER zum download bereit.