
KfW-Programm 455-B fördert altersgerechte Bäder
Badumbau-Zuschuss ist wieder da!
(dh/red-abb) Das Warten hat ein Ende: Ab sofort steht der KfW-Investitionszuschuss 455-B für altersgerechte Badumbauten wieder bereit. Da die Fördermittel in diesem Jahr knapper bemessen sind, rät die Aktion Barrierefreies Bad zur schnellen Antragstellung im KfW-Zuschussportal.
Nachdem der Zuschuss seit Jahresbeginn 2025 mangels Haushaltsmitteln komplett ausgesetzt war, gibt es für alle, die ihr Badezimmer barrierereduziert gestalten möchten, nun endlich wieder finanzielle Unterstützung. Das Bundesbauministerium hat die Mittel für das beliebte KfW-Programm 455-B, die in diesem Jahr aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stammen, wieder freigegeben.
Windhundprinzip: Mittel schnell sichern
Wichtig zu wissen: Da der Fördertopf mit insgesamt 50 Millionen Euro relativ klein ausfällt, ist damit zu rechnen, dass die Mittel schnell aufgebraucht sein werden. In diesem Sinne gilt: Wer zuerst kommt, sichert sich den Zuschuss.
Kein Zeitdruck bei der Umsetzung
Ist der Antrag erst einmal bewilligt, bleibt ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung. Die KfW gewährt einen Zeitraum von 36 Monaten, innerhalb dessen die Arbeiten abgeschlossen und die Rechnungen als Verwendungsnachweis im Portal hochgeladen werden müssen. Der eigentliche Umbau muss also nicht sofort beginnen – der Zeitdruck gilt ausschließlich für die Antragstellung.
Bewährte Förderkonditionen
Die finanziellen Rahmenbedingungen bleiben erfreulicherweise unverändert. Zuschussfähig sind Maßnahmen zur Barrierereduzierung (z. B. bodengleiche Dusche) ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro.
Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, jedoch gedeckelt auf höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit. Beispielrechnung: Bei 8.000 Euro förderfähigen Kosten läge der Zuschuss bei 800 Euro; bei 30.000 Euro wären es rechnerisch 3.000 Euro, ausgezahlt würden aber maximal 2.500 Euro.
Ein entscheidendes Detail für den Erfolg des Förderantrags: Er muss zwingend gestellt werden, bevor die eigentlichen Umbaumaßnahmen starten. Als offizieller Projektstart gilt dabei der Abschluss verbindlicher Liefer- oder Leistungsverträge – also der Moment der Auftragserteilung. Die gute Nachricht: Unverbindliche Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Projektbeginn und sind im Vorfeld der Beantragung des KfW-Zuschusses problemlos möglich.
Planung des neuen Badezimmers
Wer den Antrag bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, sollte jetzt die Badplanung angehen – denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Hierzu finden sich viele Hinweise in unseren Publikationen, beispielsweise im Ratgeber „DAS MODERNE BAD: Komfortabel. Sicher. Barrierefrei.“ oder in der Broschüre „Passende Bad-Lösungen im Vergleich: Altersgerecht. Barrierefrei. Pflegegerecht.“. Praktische Tipps zur barrierefreien und zukunftssicheren Badplanung bietet auch unser Interview mit Architektin Gudrun Kaiser.
Andere Fördermöglichkeiten nutzen
Neben dem KfW-Programm 455-B gibt es je nach persönlicher Situation und Wohnort weitere Fördermöglichkeiten. Auf unserer Partnerwebseite „GutesBad“ steht eine Onlineabfrage für die persönliche Recherche zur Verfügung.
Unser Aufmacherfoto zeigt ein renovierungsbedürftiges Badezimmer.
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