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Allgemein Barrierefrei Förderung
31. Juli 2026
Aus für Badumbau-Zuschuss: Unser Foto zeigt ein nicht barrierefreies Bad mit einem Overlay, auf dem steht: KfW 455-B: Mittel ausgeschöpft

Wie geht es weiter mit der Förderung barrierereduzierter Bäder?

Aus für Badumbau-Zuschuss

(dh/red-abb) Es gibt keinen Zuschuss mehr für den altersgerechten Badumbau. Die im Jahr 2026 bereitgestellten 50 Millionen Euro für das KfW‑Programm 455‑B sind ausgeschöpft. Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft fordert deshalb verlässliche Förderung und Steuervorteile für die Modernisierung zu barrierereduzierten Bädern.

Nach Angaben des Bundesbauministeriums wurden seit dem 8. April 2026 im Rahmen des Programms Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten mit einem Volumen von rund 46,1 Millionen Euro erteilt. Im Durchschnitt wurde jede Wohneinheit mit rund 1.720 Euro gefördert. Die Zahlen zeigen, wie hoch der Bedarf an Unterstützung für altersgerechte bzw. barrierereduzierte Umbauten ist.

Förderstopp: Folgen für Badumbauten

Für viele Eigentümer und Mieter ist der Stopp des KfW-Programms 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ eine schlechte Nachricht, für die Branche aber keine Überraschung. Denn schon seit Jahren zeigt sich, dass die Mittel für barrierereduzierte Umbauten den tatsächlichen Bedarf nicht annähernd abdecken. Besonders deutlich wird dieser Mangel im Badezimmer: Der überwiegende Teil der Zuschüsse aus dem Programm 455‑B floss in Badumbauten. Bodengleiche Duschen, der Abbau von Schwellen oder eine sichere Ausstattung sind oft entscheidend dafür, ob Menschen möglichst lange selbstständig in ihrer Wohnung leben können.

Regierung vor der Anschlussfrage

Der Förderstopp beendet also nicht den Bedarf, sondern nur die Unterstützung. Die Bundesregierung sieht im Stadtentwicklungsbericht 2025 selbst konkreten Handlungsbedarf, den Wohnungsbestand an eine älter werdende Gesellschaft anzupassen – und rückt damit auch das barrierefreie Bad stärker in den Fokus. Gerade deshalb ist jetzt die Politik gefordert, für eine verlässliche Anschlusslösung zu sorgen.

Hoher Bedarf, zu wenig barrierefreie Wohnungen

Nach Berechnungen des Pestel-Instituts fehlen in Deutschland bereits rund 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen; bis zum Jahr 2040 wird ein Bedarf von mindestens 3,3 Millionen altersgerechten Wohnungen erwartet. Schon heute leben Millionen Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Pflegebedarf in Wohnungen, die ihrer Situation nicht gerecht werden.

Diese Zahlen machen deutlich: Der demografische Wandel trifft auf einen Wohnungsbestand, der dafür nicht vorbereitet ist.

Neubau kann einen Teil der Lücke schließen, aber ohne Umbau des Bestands werden viele Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedürftige weiterhin in ungeeigneten Wohnungen leben – oder in Alten- und Pflegeheime ziehen müssen. Eine stationäre Unterbringung ist für Betroffene und Staat meist deutlich teurer als ein entsprechend angepasstes Zuhause.

Das Bad als Schlüsselraum

Ein barrierefreies bzw. barrierereduziertes Bad macht den Alltag sicherer und die Körperpflege wesentlich einfacher. Zugleich sinkt das Risiko für Unfälle im Bad deutlich. Wer das Bad ohne größere Hürden nutzen kann, kommt im Alltag besser zurecht – ob mit Unterstützung oder ohne. Damit ist klar: Das Bad spielt eine Schlüsselrolle für die selbstständige Lebensführung in den eigenen vier Wänden.

Gerade weil das Bad zentral für die selbstständige Lebensführung ist, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für den barrierereduzierenden Umbau. Die Bundesregierung hat den Anpassungsbedarf im Wohnungsbestand selbst anerkannt – jetzt braucht es passende Förderinstrumente, damit dieser Umbau auch in der Praxis gelingt.

Zuschussförderung: KfW-Programm 455‑B stärken

„Wir sehen seit Jahren, dass die Fördermittel im KfW‑Programm 455‑B nicht ausreichen“, sagt der Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS), Jens Wischmann. „Solange dieses Programm nicht dauerhaft verstetigt und ausreichend ausgestattet ist, bleibt Förderung für viele eine Art Lotterie: Wer schnell genug ist, bekommt einen Zuschuss, wer später plant, geht leer aus. Deshalb brauchen wir ein Fördervolumen von mindestens 150 Millionen Euro pro Jahr und die Heraufsetzung der maximalen Förderhöhe von 2.500 wieder auf 5.000 Euro.“

Steuerliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Aus Sicht der VDS reicht eine reine Zuschussförderung jedoch nicht aus. „Wir brauchen neben dem KfW‑Programm eine zweite Säule“, so Wischmann weiter. „Für selbstnutzende Eigentümer sollte ein eigenständiger steuerlicher Fördertatbestand eingeführt werden, der barrierereduzierende Badumbauten im selbstgenutzten Wohneigentum ausdrücklich erfasst“, fordert er. „Gerade im Bad entscheidet sich, ob Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Pflegebedarf ihre Wohnung weiter sicher nutzen können. Wer sein Bad an die Bedürfnisse einer älter werdenden Gesellschaft anpasst, schafft Versorgungssicherheit – das muss sich künftig auch im Steuerrecht widerspiegeln.“ Nach Vorstellung der VDS sollte eine steuerliche Abschreibung die gesamten Umbaukosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro berücksichtigen. Das entspricht den Kosten eines typischen Badumbaus. Für vermieteten Wohnraum kann der Eigentümer die Umbaukosten bereits heute steuerlich geltend machen.

Fachunternehmerbestätigung und klare technische Kriterien

Damit Zuschuss- und Steuerförderung zielgerichtet eingesetzt werden, braucht es laut VDS einen klaren fachlichen Rahmen. Fachunternehmerbestätigungen, wie sie seit Jahren von der KfW eingesetzt werden, sind hierfür ein praxistaugliches Instrument. Für die steuerliche Absetzbarkeit können zudem die technischen Mindestanforderungen des Programms 455‑B als Maßstab dienen. So bestätigt das ausführende Handwerksunternehmen, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt wurden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Förderung – ob über Zuschüsse oder über das Steuerrecht – tatsächlich dem Abbau von Barrieren dient.

Politik am Zug

„Barrierefreie bzw. barrierereduzierte Bäder sind kein Randthema, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Menschen im demografischen Wandel möglichst lange sicher und selbstständig in ihrer Wohnung leben können“, sagt Jens J. Wischmann. „Förderung über das KfW‑Programm 455‑B und ein ergänzender steuerlicher Fördertatbestand für selbstgenutztes Wohneigentum sind zwei zentrale Hebel, um diese Aufgabe zu erfüllen. Jetzt ist die Politik gefordert, beide Instrumente dauerhaft und verlässlich auszugestalten und klar an fachliche Kriterien zu binden – damit jeder Euro Förderung tatsächlich dort ankommt, wo Barrieren abgebaut und Versorgungssicherheit gestärkt wird. Gleichzeitig sind solche Maßnahmen volkswirtschaftlich sinnvoll, weil so Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedürftige länger in ihren eigenen vier Wänden bleiben können und so teure Heimunterbringungen vermeiden helfen. Das entlastet mittel- und langfristig Pflegekassen und Sozialhilfeträger.“


Unser Aufmacherfoto zeigt ein nicht barrierefreies Bad. © Tanja Bolte / Felsner, mit Overlay ergänzt.