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Allgemein Barrierefrei KfW Pflege Pflegebad
20. Juli 2021
Innovative Konzepte für Pflegebäder: Lösungsvariante eines pflegegerechten Schlauchbades

Sanitärhandwerk legt Studie vor

Innovative Konzepte für Pflegebäder

(red-abb) Die Antworten auf die Fragen nach den baulichen Mindestanforderungen für Pflegebäder sind da. Der ZVSHK stellte sie während der Leitmesse „Altenpflege 2021“ kürzlich vor. Sie resultieren aus einer vom Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen geförderte Studie. Neben dem Anforderungsprofil wurden außerdem konkrete Lösungen für Bestandssanierungen auf engstem Raum präsentiert.

Die Liste der Erfordernisse entstand durch detaillierte Analysen der Arbeitsbelastungen von Pflegenden im Bad. Befragt wurden professionell Pflegende sowie pflegende Angehörige. Nach Überzeugung der Sanitärhandwerker müssen diese Bedarfe bei einem nachhaltigen Badumbau unbedingt zugrunde gelegt werden.

Anforderungen an Pflegebäder

Hierzu zählen u.a.:

  • Platzbedarf für mindestens zwei Personen,
  • schwellenloser Zugang,
  • Haltemöglichkeiten,
  • Rangiermöglichkeit für Rollator bzw. Rollstuhl,
  • stabile Temperatursteuerung,
  • angemessene Beleuchtung,
  • effektive Be- und Entlüftung.
Praxisorientierte Lösungen

Neben diesen Erkenntnissen präsentiert die aktuelle Studie aber auch konkrete Vorschläge für die Umsetzung in der Praxis. Diese wurden von Handwerkern und Architekten gleichermaßen geprüft, geplant und visualisiert. Und das sogar für Kleinst-Bäder.

Diese können für alle, die sich für Pflegebäder oder auch barrierefreie Bäder interessieren, von Nutzen sein. Denn es gibt konkrete Beispiele, wie sich solche auch bei kleinen Grundrissen realisieren lassen. Zur Auswahl stehen ein Quadratbad in der Größe 230 x 230 cm und ein Schlauchbad von 360 cm x 130 cm. Auf der Webseite des ZVSHK werden die beiden Varianten in allen Details vorgestellt. In einem virtuellen Showroom lassen sich Schlauch- und Quadratbad interaktiv erleben. Es gibt dabei unterschiedliche Perspektiven, Produktvariationen und Farbwelten zu entdecken. Daneben stehen aber auch Planungskonzepte, Maßskizzen, Plandaten und Produktübersichten zu beiden Bädern zur Verfügung.

Die detailreich ausgearbeiteten Konzepte liefern konkrete Lösungen für Pflegebäder auf kleinstem Raum. Sogar die Waschmaschine fand in den rund 5 m2 Bädern noch ihren Platz.

Finanzierung von pflegegerechten Badumbauten

2020 installierte das Sanitärhandwerk in Deutschland rund 1,2 Millionen Bäder. Ca. 40 Prozent erhielten eine Mitfinanzierung über die Pflegekassen. Auch diese Förderung nahm die Studie in den Fokus. Für den kompletten Umbau eines Schlauchbades veranschlagt sie ungefähr 25.000 Euro. Damit übersteigt der Preis bei Weitem den Zuschuss der Pflegekassen von bis zu 4.000 Euro pro Person mit Pflegegrad. Diese hohen Kosten könnten durch präventive Baumaßnahmen vor Eintritt eines Pflegefalls reduziert werden. Die Studie empfiehlt daher, grundsätzlich in jedem Neubau und bei jeder Generalsanierung bereits Vorkehrungen zu treffen, die ein späteres Nachrüsten ohne großen Aufwand möglich machen. „Präventive Maßnahmen sind nicht nur ein Faktor zur Kostenersparnis, sie sind ein Garant für eine nachhaltige Planung und ermöglichen bei akutem Bedarf eine schnelle und kostengünstige Anpassung“, sagt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.

Forderungen an die Politik

Aufgrund der Studienergebnisse stellt der ZVSHK konkrete Forderungen und Handlungsempfehlungen an die Politik. Der stetig wachsenden Zahl an pflegebedürftigen Menschen könne nur durch den Ausbau der ambulanten Pflege begegnet werden. Damit eng verbunden sei der Umbau der eigenen vier Wände. Die Festlegung der baulichen Qualitätssicherung sei bei Zuschüssen für pflegegerechte Badumbauten zwingend erforderlich. In diesem Zusammenhang müssten Minimalanforderungen unbedingt zugrunde gelegt werden.

Ausbau und Modifizierung der KfW-Förderung

Sinnvoll hält der ZVSHK ferner den Ausbau der KfW-Förderung 455-B. Dieses Programm förderte bisher den altersgerechten Umbau von Wohnungen bzw. Häusern. Präventive Maßnahmen für eine spätere, schnellere Auf- und Umrüstung sind bisher jedoch nicht förderwürdig. Ein Vorbereitungsmodul „Pflegegerechtes Bad“ sollte nach Meinung von Hauptgeschäftsführer Bramann genauso in die Fördermaßnahmen aufgenommen werden wie eine spätere Angleichung an den Pflegebedarf. Auch seien im Rahmen dieses KfW-Zuschusses ausschließlich Sanitärräume mit einer Raum-Geometrie von mindestens 1,80 m x 2,20 m förderfähig. „Unsere Studie hat jedoch gezeigt, dass auch Raum-Geometrien von 1,30 x 3,50 m (Schlauchbad) für die Pflege optimiert umgebaut werden können“, sagt Bramann. Auf diese Größen sei die Förderung auszuweiten.

Pflegegerechter Badumbau durch qualifizierte Betriebe

Im Sinne der Qualitätssicherung sollten pflegegerechte Badumbauten nur durch qualifizierte Handwerksunternehmen ausgeführt werden, so die weitere Empfehlung an die Politik. „Zur Qualifikation der Betriebe aber auch von Architekten haben wir einen eigenständigen Lehrplan konzipiert“, erläutert Bramann. „Denn das bauausführende Unternehmen muss wissen, wie die Pflegeabläufe im Bad sind, damit es wertstiftend planen und sanieren kann.“

Studienbeteiligte

An der jetzt vorgestellten Studie zur „Optimierung zur Ausführung und Finanzierung von pflegegerechten Bädern“ waren das SIBIS Institut für Sozial- und Technikforschung GmbH, die GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH und das Dr. Lautsch & Lautsch-Wunderlich Architektenbüro beteiligt. Am Projekt wirkten außerdem Pflegekräfte, Betroffene, Wohnberater und Handwerker mit.

Die Studie finden Sie HIER.


Aufmacherfoto: Lösungsvariante eines pflegegerechten Schlauchbades.
Quelle: ZVSHK / Dagmar Lautsch-Wunderlich, Architektin