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Allgemein Barrierefrei Förderung KfW Sanitärprofis
3. Januar 2020
KfW-Zuschüsse gibt es für den Badumbau

Mehr Geld vom Staat für Badumbauten

KfW-Zuschüsse sind abrufbar

(dh/red-abb) Neues Jahr, neues Glück! Es gibt endlich wieder Mittel für altersgerechtes Umbauen. Daher können Renovierer ab sofort Anträge auf KfW-Zuschüsse aus dem Programm 455-B stellen. Z.B. für den Badumbau.

In diesem Jahr hält der Fördertopf sogar deutlich mehr Geld bereit: Er wurde von 75 auf 100 Millionen aufgestockt. Sprecher Jens J. Wischmann: „Wir freuen uns sehr, dass endlich unserer seit 2017 bestehenden Forderung nach Erhöhung der Mittel entsprochen wurde. Das ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen. Wir befürchten nur, dass die Mittel trotz der Zugabe wieder nicht ausreichen werden. Die KfW-Zuschüsse werden erfahrungsgemäß rege beantragt und in den Vorjahren stand daher bereits Anfang des dritten Quartals kein Geld mehr zur Verfügung.“

Die Zweifel, ob der Topf ganzjährig zur Verfügung steht, sind berechtigt. Schließlich waren im vergangenen Jahr bereits nach den ersten drei Monaten rund 41 Millionen für Förderzusagen verausgabt. Daher fordern auch die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) – mit Unterstützung durch die Aktion Barrierefreies Bad – seit Jahren eine Aufstockung der Mittel auf 150 Millionen Euro. Damit Bauherren und Sanitärfachbetriebe nicht wieder ausgebremst und die dringend erforderlichen altersgerechten Umbaumaßnahmen auch durchgeführt werden.

Zahl der Pflegebedürftigen steigt drastisch

Denn, wie ist die Sachlage? Die Generation der sogenannten „Baby-Boomer“ treten in den nächsten Jahren ins Rentenalter ein. Damit wird der deutlich steigende Anteil an Senioren auch eine bisher nicht dagewesene Anzahl an pflegebedürftigen Menschen mit sich bringen. Diese lag laut Statistischem Bundesamt Ende 2017 bei insgesamt 3,41 Millionen. Experten rechnen damit, dass im Jahr 2030 – also schon in zehn Jahren – 4,5 bis 5 Millionen Personen allein häusliche Pflege benötigen werden.

Nur 2 % der Wohnungen sind barrierearm

Dem entgegen steht, dass nur 2 Prozent der Wohnungen alle Merkmale eines barrierearmen Wohnens hinsichtlich der Bewegungsfreiheit besaßen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) jüngst mitteilte. Zu den Kriterien zählten genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, ein ebenerdiger Einstieg zur Dusche sowie keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken.

Im Umkehrschluss bedeutet es, dass 98 Prozent der Wohnungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen. Besonders fatal ist es, wenn das Bad ungeeignet ist. Denn gerade hier ist das Risiko, sich zu verletzen, hoch. Und zwar nicht nur für den pflegebedürftigen Menschen, sondern auch für die Pflegekraft, so die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Studie des ZVSHK „Erfolgsfaktor Badezimmer für die ambulante Pflege“.

Gewaltige Herausforderungen in der Pflege

Folgerichtig sagte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, in einem Interview mit dem ZVSHK-Medium „statement“, dass gerade die ambulante Pflege vor gewaltigen Herausforderungen stehe: „Dem Bad als Ort der Körperpflege kommt in der häuslichen Pflege eine besondere Bedeutung zu. Damit die Pflege in der Häuslichkeit möglichst lange gelingen kann, muss es so gestaltet sein, dass es zum einen den Pflegebedürftigen erlaubt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefahrlos selbst zu versorgen und Stürze oder Verletzungen vermieden werden. Zum anderen muss es den Pflegepersonen ermöglichen, die Pflegebedürftigen bedarfsgerecht und problemlos zu unterstützen.“ Und weiter: „Um der häuslichen Versorgung der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen gerecht zu werden, müssen für die Zukunft alle, die an der Schaffung oder Sanierung von Wohnraum beteiligt sind, altersgerechte und barrierefreie Bäder von Anfang an mitdenken. Wohnungsbaugesellschaften, Planer, Architekten, Bauherren und die ausführenden Betriebe – alle sind hier gefordert und müssen für dieses Thema sensibilisiert werden.“

Barrierefreies Bauen muss selbstverständlich werden

Gelingen kann dieser Kraftakt aber nur, wenn sich einerseits das Bewusstsein der Öffentlichkeit ändert und Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit wird. Andererseits ist die Politik gefragt, Anreize für notwendige Investitionen in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen. Das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ ist ein gutes Beispiel. Nur muss es unbedingt auch dauerhaft zur Verfügung stehen.

Details zu KfW-Programm 455

Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über das KfW-Förderprogramm 455-B bieten wir hier zum Download an.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.