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Allgemein Barrierefrei Pflegebad
12. Juni 2023
Altersgerecht, barrierefrei, pflegegerecht? Unser Foto zeigt ein barrierefreies Bad.

Vergleich der drei Badezimmer-Ausführungen

Altersgerecht, barrierefrei, pflegegerecht

(dh/red-abb) Beim neuen Badezimmer spielen Komfort und schönes Design eine wichtige Rolle. Daneben rücken gleichermaßen die bequeme und lange selbstbestimmte Nutzung sowie die Pflege von jungen oder älteren Menschen in den Fokus. Wir vergleichen die drei Badezimmer-Ausführungen „altersgerecht“, „barrierefrei“ sowie „pflegegerecht“ und stellen die Unterschiede heraus.

Beim Umbau von Badezimmern ist keiner der drei Ausführungen vorgeschrieben. Lediglich beim Neubau kann ggfs. einzig das barrierefreie Bad verpflichtend sein (siehe hierzu die jeweils gültigen Bauordnungen der Bundesländer). Unabhängig davon, ob und welche Vorgaben umzusetzen sind, liefern die nachfolgenden Angaben dem privaten Bauherrn wichtige Anhaltspunkte für den Bau oder Umbau von Bädern.

Barrierefrei

Die Bezeichnung „barrierefrei“ garantiert eine bestimmte Ausstattungsqualität und ist für Wohnungen in der DIN 18040-2 genau definiert: Der Wohnraum gilt dann als barrierefrei, wenn er für Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Das schließt grundsätzlich Alte und Junge, Klein- und Großwüchsige, Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck mit ein. Nicht zuletzt freut sich auch jemand, der nur übergangsweise, z.B. aufgrund eines Unfalls auf Gehhilfen angewiesen ist, über schwellenlose Zugänge. Folgerichtig bedeutet Barrierefreiheit mehr Komfort für alle.

Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen zwei Standards: „Barrierefrei nutzbar“ (Mindeststandard) und „Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ („R“-Standard). In jedem Kapitel der Norm sind zunächst sogenannte „Schutzziele“ (Anforderungen, die zur barrierefreien Nutzung erfüllt sein müssen) aufgelistet. Wenn diese auch auf andere Weise erreicht werden können (z.B. durch neue technische Möglichkeiten), darf von den anschließend aufgeführten Vorgaben (Lösungsmöglichkeiten zum Erreichen der Schutzziele) abgewichen werden.

Keine Rechtsbegriffe

Bei Beschreibungen wie etwa „barrierereduziert“ oder „seniorengerecht“ handelt es sich hingegen um keine Rechtsbegriffe, ihnen sind keine verbindlichen Kriterien zugeordnet.
Auch die Bezeichnungen „altersgerecht“ und „pflegegerecht“ sind keine Rechtsbegriffe. Nichtsdestotrotz wurden für diese beiden Bezeichnungen Kriterien definiert.

Altersgerecht

So hat die KfW in ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ technische Mindestanforderungen festgelegt, die verpflichtend für diese Förderung einzuhalten sind. Sie gelten für insgesamt sieben Bereiche. In den nachfolgenden Aufstellungen beziehen wir uns auf den Förderbereich 5 – Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen.

Pflegegerecht

Unsere Angaben zu pflegegerechten Bädern gehen zurück auf die Pflegebad-Studie des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). In dieser vom Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen geförderten Evaluation wurden bauliche Mindestanforderungen für Pflegebäder definiert.

Verhältnismäßige Zuordnung

Vergleicht man die hier vorgestellten Begriffe, so kann man grob sagen, dass es sich bei einem altersgerechten Bad um das kleine Geschwisterchen des barrierefreien Bades handelt und beim pflegegerechten Bad um das große. Der Unterschied zwischen der Barrierefreiheit und der Pflegegerechtigkeit definiert sich insbesondere an der Anzahl der Personen, die den Raum nutzen. Geht es bei der Barrierefreiheit um die Nutzung von Sanitärräumen ohne fremde Hilfe – also um eine Person – sprechen wir bei der Pflege immer von zwei Personen – die zu pflegende und die pflegende. Bei den von der ZVSHK-Studie definierten Anforderungen an pflegegerechte Bäder spielte zudem eine Rolle, dass es sich gleichzeitig auch um den Arbeitsplatz der Pflegeperson handelt.

Die von der KfW definierten Mindeststandards für altersgerechte Bäder orientieren sich zwar grob an der sogenannten „Barrierefrei-DIN“, sind aber grundsätzlich deutlich geringer.

Bäder vorausschauend planen

Beim Bau oder Umbau von Bädern – egal welchen Typs – ist die vorausschauende Planung äußerst wichtig. Schließlich beträgt ihr Lebenszyklus im Schnitt zwischen 20 und 30 Jahren. Weiteres wichtiges Kriterium ist die Berücksichtigung des oder der Nutzer und die leichte Veränderbarkeit, um große Umbaumaßnahmen später zu vermeiden. Multifunktionale Produkte – wie z.B. Relingsysteme an der Dusche oder Handtuchhalter und Haltegriff in einem – haben sich in diesem Zusammenhang äußerst bewährt.

Weitergehende Informationen

In den nachfolgenden vergleichenden Tabellen haben wir die wichtigsten Angaben für die jeweiligen Badezimmer-Ausführungen aufgelistet. Beim barrierefreien Bad beschränken wir uns aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die definierten Mindestanforderungen. Abweichungen hierzu sind bei den pflegegerechten und altersgerechten Bädern fett gedruckt. Hinweise zu darüberhinausgehenden Informationen finden sich am Ende unseres Artikels.

Raumgröße und Bewegungsflächen

Lediglich beim altersgerechten Bad gibt es eine Mindestgrößenangabe. Beim barrierefreien Bad sind allein die Bewegungsflächen von 120 x 120 cm in der Dusche und vor den Sanitärobjekten (Überlagerungen sind möglich) ausschlaggebend. Beim Pflegebad sollen 2 Personen gleichzeitig Platz haben.

Raumgröße

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
    Mindestens 180 x 220 cm
Bewegungsflächen sind ausschlaggebend
Bewegungsflächen:
Platz für 2 Personen

Bewegungsflächen

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Mindestens 120 x 120 cm
s. Barrierefrei Mindestens 90 x 120 cm
Bewegungsflächen dürfen sich überlagen
s. Barrierefrei s. Barrierefrei
Wände

Entgegen der landläufigen Meinung sind Stütz- und Haltegriffe für das barrierefreie Bad nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass die Wände so beschaffen sind, dass diese problemlos nachgerüstet werden können. Spiegelungen und Blendungen können z.B. durch matte Fliesen und Wandfarben vermieden werden. Eine gute Ausleuchtung ohne Schattenbildung ist ebenfalls wichtig. Im pflegegerechten Bad hingegen sollten Stütz- und Haltegriffe montiert sein. Außerdem ist auf genügend Stromanschlüsse zu achten.

Wände

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Stabil ausgeführt für Nachrüstung bei Bedarf mit Stütz- und/oder Haltegriffen s. Barrierefrei Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen
Vermeidung von Spiegelungen, Blendungen und Schattenbildungen s. Barrierefrei
Sollten visuell kontrastierend sein:
– zu Sanitärobjekten
– vom Boden
s. Barrierefrei
Ausreichende Stütz- und Haltemöglichkeiten
Ausreichende und richtig platzierte Stromanschlüsse
Boden

Beim barrierefreien Bad sind rutschhemmende Bodenbeläge vorgeschrieben. Für den Duschbereich gilt mindestens Bewertungsgruppe B nach GUV-I 8527 (bei Fliesen handelt es sich um die Kennzeichnung R10 B). Kontraste sind nicht nur für sehbehinderte Menschen wichtig. Von daher sollten sich die Ausstattungsgegenstände von der Wand und der Boden von der Wand visuell abheben. Beim Pflegebad gilt die Rutschhemmung nicht nur im Duschbereich, sondern aufgrund von möglicher Spritzwasserbildung oder nassen Füßen im gesamten Bad.

Boden

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Fest verlegt und rutschhemmend
s. Barrierefrei
Zusätzlich: Rutschhemmung im gesamten Bad
Sollte visuell kontrastierend sein zu:
– Wänden
– Ausstattungsgegenständen
s. Barrierefrei
Geeignet z.B. für Rollstühle und Rollatoren
Badezimmertür

Bei allen drei Badtypen muss die Tür nach außen öffnen und von außen zu entriegeln sein. Beides ist für die Rettung von nicht mehr mobilen oder bewusstlosen Personen, z.B. aufgrund eines Sturzes im Bad, sehr wichtig. Bei einer nach innen öffnenden Tür könnte diese von einer reglos liegenden Person blockiert werden. Alternativ kann auch eine Schiebetür eingebaut werden.
Tipp: Falt- bzw. Raumspartüren sind äußerst platzsparend, leicht zu bedienen und sehen gut aus. Durch die Teilung des Türblattes öfnen sie ergonomisch günstig und nur mit einem Drittel der Türblattbreite in den Flur. Weil sich der Bewegungsradius reduziert, entfällt gerade bei Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen umständliches Rangieren. Zudem lassen sich Falttüren in bereits bestehende Zargen einbauen.

Badezimmertür

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar
s. Barrierefrei  
Sicherheitsmarkierungen bei Ganzglastüren
s. Barrierefrei
Keine unteren Türanschläge und Schwellen (max. 2 cm)
Schwellenlos Schwellenlos
Nach außen öffnend (oder Schiebetür) und entriegelbar s. Barrierefrei
s. Barrierefrei
Lichte Breite: mind. 80 cm
Lichte Höhe: mind. 205 cm
Ausreichend breit für 2 Personen Lichte Breite: mind. 80 cm
Türdrücker:
Grundsätzlich 85 cm über OFF
s. Barrierefrei Türdrücker: Höhe zwischen 85 und 105 cm über OFF
Badewanne

Beim Bau oder Umbau des Bades sollte man – falls neben der Dusche noch genügend Platz vorhanden ist – nicht auf eine Badewanne verzichten, da sie auch für medizinische oder therapeutische Bäder sowie zum Stressabbau genutzt werden kann; mehr dazu hier. Den Einstieg in die Wanne erleichtern Haltegriffe oder -stangen, Drehsitze, Badebretter oder Lifte. Solche Hilfsmittel können bedarfsbedingt auch vom Arzt „verschrieben“ und von der Krankenkasse bezahlt werden.

Badewannen mit Tür sind lediglich beim altersgerechten Bad erlaubt. Aufgrund des schmalen Durchgangs und der Einstiegshöhe von mehr als 2 cm können diese allerdings nicht als barrierefrei oder pflegegerecht bezeichnet werden. Der Nachteil der Modelle ohne Hebesitze besteht außerdem darin, dass man mit ihrer Befüllung erst beginnen kann, wenn man sich bei geschlossener Tür in der Wanne befindet. Umgekehrt ist ihr Verlassen über die Tür erst nach dem vollständigen Ablaufen des Wassers möglich. Gerade für kälteempfindliche Menschen kann das Warten sehr unangenehm werden.

Badewanne

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Das nachträgliche Aufstellen z.B. im Bereich der Dusche sollte möglich sein. s. Barrierefrei
Sollte visuell kontrastierend sein s. Barrierefrei
Höhe: max. 50 cm.
Alternativ: Badewannen mit Tür oder mit Lift unterfahrbar
Duschplatz

Wenn der Übergang zum Duschplatz bodengleich gestaltet ist, die zur Entwässerung erforderliche Neigung max. 2 Prozent beträgt und die Duschwände wegklappbar sind, kann die Duschfläche beim barrierefreien und pflegegerechten Bad als Bewegungsfläche einbezogen werden. Gerade in kleinen Bädern spart das viel Platz. Darüber hinaus müssen transparente Duschabtrennungen bei diesen beiden Badtypen gut sichtbare Markierungen haben. Die Duschtür darf im Bodenbereich weder einen Anschlag noch eine Schiene haben. Sie muss nach außen öffnen und über leicht zu fassende Griffe verfügen.

Duschvorhänge sind zwar am flexibelsten, jedoch besteht bei ihnen die Gefahr, dass sich der
Mensch daran festhält und der Vorhang nachgibt.

Reling-Systeme für die Dusche sind multifunktional. Sie können gleichzeitig als Duschstange, als stabiler Haltegriff sowie als Halterung des einzuhängenden Duschklappsitzes dienen.

Duschplatz

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Größe: mind. 120 x 120 cm
s. Barrierefrei
Niveaugleich gestaltet, max. 2 cm Höhenunterschied (abgeschrägt)
Schwellenlos s. Barrierefrei
Rutschhemmende Bodenbeläge im Duschbereich
Rutschhemmende Bodenbeläge im gesamten Bad
s. Barrierefrei
Der Duschplatz kann als Bewegungsfläche genutzt werden s. Barrierefrei
Einhebel-Duscharmaturen:
– Hebel sollte nach unten weisen
– 85 cm Höhe
s. Barrierefrei;
stabile Temperatursteuerung
Stabile Temperatursteuerung
Nachrüstmöglichkeit für
– Dusch-Klappsitz
– hochklappbare Stützgriffe
s. Barrierefrei
Sollte visuell kontrastierend sein s. Barrierefrei
Waschplatz

Bei allen drei Badtypen muss der Waschplatz im Stehen und im Sitzen nutzbar sein. Der hierfür notwendige Beinfreiraum unter dem Waschtisch gewähren Unterputz- oder Flachauf
putz-Siphons.

Waschbecken mit integrierten Haltemöglichkeiten vorn und/oder seitlich werden empfohlen, weil diese auch als Handtuchhalter nutzbar sind.

Kippspiegel sind grundsätzlich ungeeignet: Abgesehen von visuellen Einschränkungen ist beim Betrachten im Sitzen eine rückwärtige Überstreckung der Halswirbelsäule nötig, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Von daher muss beim barrierefreien und pflegegerechten Bad der Spiegel 100 cm hoch sein und unmittelbar über dem Waschbecken montiert sein.

Waschplatz

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Sollte visuell kontrastierend sein
s. Barrierefrei
Stehend und sitzend nutzbar
s. Barrierefrei
Spiegel: mind. 100 cm hoch und unmittelbar über dem Waschbecken s. Barrierefrei
Beinfreiraum unter dem Waschtisch s. Barrierefrei
Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen
Möglichst Einhebelarmaturen;
Verbrühschutz bei Sensorarmatur
s. Barrierefrei
Bewegungsfläche davor:
120 x 120 cm
Ausreichend Platz für 2 Personen
Ausreichend Ablagen in Griffnähe Mind. 48 cm tief u. Montage in der Höhe entsprechend Bedarf des Nutzers
Abstand zw. Sanitärobjekten oder zur seitl. Wand: mind. 0,25 cm
Toilette

Bei der Toilette gibt es bei den hier gegenübergestellten Badtypen ganz unterschiedliche Anforderungen. Bemerkenswert ist, dass beim altersgerechten Bad der seitliche Mindestabstand zur Wand oder anderen Sanitärobjekten mit 25 cm sogar größer sein muss, als beim barrierefreien Bad mit 20 cm.

Unabhängig von allen Vorgaben ist eine elektrisch höhenverstellbare Toilette besonders zu empfehlen, wenn das WC von unterschiedlich großen Personen genutzt wird, etwa in Haushalten mit Kindern. Zudem lassen sich solche Modelle als Aufstehhilfe einsetzen.

Ebenfalls empfehlenswert ist ein Dusch-WC, das den Intim- und Analbereich wohltuend mit Wasser reinigt. Viele dieser Modelle sind außerdem mit Warmluftfön und Geruchsabsaugung ausgestattet. Bei Menschen mit Bewegungseinschränkungen können Dusch-WC die fremde Unterstützung beim Toilettengang oder bei der Intimpflege ersetzen und damit helfen, Selbstständigkeit zu bewahren. Auch unter dem Aspekt der Scham leistet das Dusch-WC sowohl für den Pflegebedürftigen als auch den Pfleger wertvolle Dienste. Verfügt es darüber hinaus über eine Hilfsmittelnummer, wird es auf Antrag mit einer entsprechenden Verordnung vom Arzt sogar von der Krankenkasse bezahlt. Gleiches gilt für WC-Aufsätze mit Wascheinrichtungen, die sich auf vorhandene WC-Becken montieren lassen. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass „die selbstständige Reinigung des Intim- und Analbereiches nach der Toilettennutzung auf herkömmliche Weise nicht möglich ist“.

TOILETTE

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Seitlicher Mindestabstand zur Wand oder anderen Sanitärobjekten: 20 cm Ausreichende Zugänglichkeit Seitlicher Mindestabstand
zur Wand oder anderen Sanitärobjekten: 25 cm
Bewegungsfläche davor:
120 x 120 cm
s. Barrierefrei
Rangiermöglichkeit für Rollator oder Duschstuhl
Bewegungsfläche davor:
90 x 120 cm
Sollte visuell kontrastierend sein s. Barrierefrei
Sitzhöhe dem Bedarf des Nutzers angepasst oder in der Höhe flexibel montierbar
Kontraste

Von visueller Barrierefreiheit haben leider viele Menschen noch nie etwas gehört. Dabei ist die üblicherweise kostenneutrale kontrastreiche Gestaltung von Bädern nicht nur für ältere oder sehbehinderte Menschen wichtig. Im Klartext bedeutet es, dass sich die Ausstattungselemente – wie Waschbecken, WC, Badewanne, Haltegriffe oder Haken – von der Wand bzw. dem Hintergrund durch auffällige Hell-Dunkel-Kontraste abheben sollen. Je höher der Kontrast, desto besser ist die Erkennbarkeit. Die DIN 18040-2 nennt als Beispiele für eine solche Gestaltung einen hellen Waschtisch vor einem dunklen Hintergrund oder kontrastierende Umrahmungen.

Altersgerecht, barrierefrei, pflegegerecht: Visuelle Barrierefreiheit durch Kontraste am Beispiel einer Toilette.
Perfekt ist hier der Einsatz von Hell-Dunkel-Kontrasten gelungen: Dem dominanten Rot wurde mit einer guten Dosis Weiß bei Sanitärobjekten und Boden begegnet. Foto: Villeroy & Boch

In unserem Glossar beschreiben wir drei verschiedene Möglichkeiten, anhand denen man herausfinden kann, ob der gewählte Kontrast zweier Farbflächen zueinander ausreichend ist.

Altersgerecht, barrierefrei, pflegegerecht
Orange und grün haben etwa die gleiche Leuchtdichte. Menschen mit fehlendem Farbsehen erkennen keinen Unterschied und ein Hell-Dunkel-Kontrast ist nicht vorhanden. Um eine grobe Vorstellung davon zu bekommen, ob ein Farbkontrast wahrnehmbar ist, genügt es, beide unterschiedlich farbigen Gegenstände oder Flächen nebeneinander zu legen und von diesen ein Farbfoto zu machen (s. links). Nach der Umwandlung in ein Schwarz-Weiß-Foto kann der Betrachter den Kontrast anhand der unterschiedlich hellen Grauflächen erkennen (s. rechts).

Kontraste: Visuelle  Barrierefreiheit

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Ausstattungselemente sollten sich visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben s. Barrierefrei
Wand und Boden sollten sich zueinander visuell kontrastierend abheben s. Barrierefrei
Helligkeit / Raumausleuchtung

Weil das Badezimmer verschiedenen Anforderungen gerecht werden muss, ist es mit einer Lampe in Deckenmitte nicht getan. Wichtig ist daher eine gute Lichtplanung, die je nach Bedarf und Stimmung die passende Helligkeit im jeweiligen Bereich erzeugt. Unterschiedliche Lichtszenarien bzw. mehrere Lichtquellen für ausreichendes Licht und Wohlfühlatmosphäre machen es möglich. Spiegelungen und Blendungen können irritieren und zu Unfällen führen. Hochglänzende Fliesen sind aus diesem Grund im barrierefreien Bad tabu. Matte Ausführungen geben einen schönen Ersatz ab. Da sich helles Licht beim nächtlichen Gang auf die Toilette störend auf die Nachtruhe auswirken kann, empfiehlt sich außerdem ein Orientierungslicht mit Bewegungsmelder.

Helligkeit / Raumausleuchtung

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Ausreichende und blendfreie Belichtung bzw. Beleuchtung
Ausreichende Beleuchtung
Haustechnik

Lediglich beim pflegegerechten Bad sind stabile Temperatursteuerungen bei Heizung und Wasser sowie eine effektive Be- und Entlüftung zu berücksichtigen.

Haustechnik

Barrierefrei (Mindeststandard) Pflegegerecht Altersgerecht
Stabile Temperatursteuerung von Heizung und Wasser
Effektive Be- und Entlüftung
Weitergehende Informationen

Detaillierte Beschreibungen zu barrierefreien Bädern stehen in der DIN 18040-2. Auch in unseren Publikationen sind umfangreiche Hinweise zu diesem Badtyp aufgelistet. So informiert unser Ratgeber für vorausschauende Badplanung mit dem Titel “DAS MODERNE BAD: Komfortabel. Sicher. Barrierefrei.” über die relevanten Punkte barrierefreier Bäder inklusive vieler Kontrolllisten und Tipps. Diese Broschüre und weiteres Informationsmaterial, wie z.B. die Checkliste: Barrierefreie Bäder, stehen hier zum kostenlosen Download bereit. Einzelexemplare lieferbarer Publikationen sind zudem kostenlos abrufbar:
Aktion Barrierefreies Bad, c/o VDS,  Rheinweg 24, D-53113 Bonn, Tel: 02 28 923 999-30, E-Mail info@aktion-barrierefreies-bad.de.

Die Angaben für altersgerechte Bäder stehen in den Technischen Mindestanforderungen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“. Die Anforderungen für Pflegebäder sind in der Pflegebadstudie aufgelistet. Außerdem können die in der Evaluation erstellten Badplanungen hier abgerufen werden.


Aufmacherfoto: HEWI