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Zuschüsse

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Zuschüsse, die sich für den Bau oder Umbau eines barrierefreien Badezimmers beantragen lassen:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu einer Höhe von 4000 Euro können bei der Pflegekasse oder Pflegeversicherung geltend gemacht werden, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
  • Krankenkassen nehmen Anträge für einzelne Elemente oder Hilfsmittel für das Bad entgegen.
  • Die Wohnbauförderprogramme der verschiedenen Bundesländer leisten Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe.
  • Wer einen Anspruch auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld hat, kann Zuschüsse beim Sozialhilfeträger beantragen.
  • Online können Zuschüsse beim Förderprogramm 455 „Altersgerechtes Umbauen“ der staatlichen KfW Förderbank beantragt werden.

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