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Schutzziele

Mit der DIN 18040 wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Dass neben den einzuhaltenden Vorgaben jetzt auch Schutzziele gelten, die bei Sanierungen und Modernisierungen erreicht werden sollen und bei Neubauten erreicht werden müssen, stellt eine grundlegende Veränderung der Anforderungen an das barrierefreie Bauen dar. Zu den Schutzzielen gehört etwa, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.

Faktisch dokumentiert die Einführung des Begriffs „Schutzziel“ in das barrierefreie Planen und Bauen eine zukunftsweisende Veränderung der Möglichkeiten und eine Herausforderung an die Kreativität der Planer. Die Norm definiert hier nämlich nicht die konkreten Lösungen, sondern die Eigenschaften, die zu erreichen sind. Da die Norm „[…] für Neubauten gilt und für die Planung von Umbauten und Modernisierungen sinngemäß angewendet werden sollte […]“, stellt die Möglichkeit, die Schutzziele im Bestand auf andere Weise zu erreichen, einen realistischen Praxisbezug dar.

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