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DIN 18040 Teil 2: Wohnungen (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen)

Im Jahr 2011 wurde die DIN 18025 durch die DIN 18040, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen, ersetzt. Sie besteht aus drei Teilen:
Teil 1 (18040-1) beschäftigt sich mit öffentlich zugänglichen Gebäuden, Teil 3 (18040-3) mit dem öffentlichen Verkehrs- und Freiraum und Teil 2 (18040-2) mit Wohnungen, auf die untenstehend näher eingegangen wird.

Ziel dieser Norm ist laut Vorwort „die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).“

Bei der Erarbeitung der DIN haben auch Betroffene mitgewirkt, deren Erfahrungen in bauliche Erfordernisse maßgeblich einbezogen wurden.

Die Anforderungen dieser Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen für Menschen

  • mit Seh- oder Hörbehinderung
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
  • mit kognitiven Einschränkungen
  • die bereits älter sind
  • die noch jung sind (Kinder)
  • mit Kinderwagen oder Gepäck

Mit der Neufassung der DIN wurde auch die getrennte Betrachtungsweise von barrierefreien Wohnungen und Wohnungen für Rollstuhlnutzer zusammengefasst. Übersichtlich und einfach werden mit der „R“-Kennzeichnung die über den Mindeststandard hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer ausgewiesen. Völlig neu aufgenommen wurden sogenannte „Schutzziele“. Die Norm definiert hier nicht die konkreten Lösungen, sondern die Eigenschaften, die zu erreichen sind. Mit dieser Öffnungsklausel hat der Planer mehr Gestaltungsfreiheit und kann individueller auf die jeweiligen Nutzerbedürfnisse eingehen, da er eine Funktion auch auf andere Weise als die beschriebene erreichen kann.

Die Norm gilt für Neubauten. Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Leider wurden ihre Vorgaben von den Bundesländern unterschiedlich oder gar nicht in die jeweiligen Bauordnungen übernommen. Bei fehlender gesetzlicher Anwendung in den Ländern hat sie dann empfehlenden Charakter.

Sanitärräumen hat die DIN 18040-2 einen eigenen Bereich gewidmet. Mit den Anforderungen dieses Abschnitts 5 sind Badezimmer sowohl für Menschen mit motorischen Einschränkungen bzw. für Rollstuhlnutzer als auch für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar.

Auszüge aus den Anforderungen der DIN 18040-2 * :

Allgemeines:

  • In einer Wohnung mit mehreren Sanitärräumen muss mindestens einer barrierefrei nutzbar sein.
  • Bauteile, Bedien- und Ausstattungselemente müssen so gestaltet ein, dass scharfe Kanten vermieden werden, z.B. durch Abrundungen oder Kantenschutz.
  • Das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen (z.B. Türklinken oder Lichtschalter) beträgt grundsätzlich 85 cm über der Oberkante Fertigfußboden (OFF).

Komponente

DIN 18040-2

(Mindestanforderungen)

DIN 18040-2 „R“

(für Rollstuhlfahrer)
Ausstattungselemente Sollten sich visuell kontrastierend von der Umgebung abheben (z.B. heller Waschtisch/dunkler Hintergrund oder kontrastierende Umrahmungen).
Badewannen Das nachträgliche Aufstellen z.B. im Bereich der Dusche sollte möglich sein. Das nachträgliche Aufstellen z.B. im Bereich der Dusche muss möglich sein;

Sie muss mit einem Lifter nutzbar sein.

Bewegungsflächen 120 x 120 cm vor den Sanitärobjekten;

Bewegungsflächen dürfen sich überlagern aber nicht durch hineinragende Bauteile oder Ausstattungselemente eingeschränkt werden, z.B. durch Rohrleitungen, Mauervorsprünge, Heizkörper und Handläufe.

150 x 150 cm vor den Sanitärobjekten.
Bodenbeläge Fest verlegt, rutschhemmend (im Duschbereich mind. Bewertungsgruppe B nach GUV-I 8527) und für die Benutzung durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet;

Sollten sich zur Verbesserung der Orientierungsmöglichkeiten für sehbehinderte Menschen visuell kontrastierend von Bauteilen (z.B. Wänden, Türen, Stützen) abheben. Spiegelungen und Blendungen sind zu vermeiden.

Duschplätze Bewegungsfläche:

120 x 120 cm

Niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Bodenbereich und einer Absenkung von max. 2 cm; ggfs. auftretende Übergänge vorzugsweise als geneigte Fläche ausbilden;Rutschhemmende Bodenbeläge im Duschbereich (sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B);

Die Fläche des Duschplatzes kann in die Bewegungsflächen des Sanitärraumes einbezogen werden, wenn der Übergang zum Duschplatz bodengleich gestaltet ist und die zur Entwässerung erforderliche Neigung max. 2 % beträgt;

Um Verletzungsgefahren insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen beim Vorbeugen zu vermeiden, sollte der Hebel von Einhebel-Dusch-Armaturen nach unten weisen.

Bewegungsfläche:

150 x 150 cm

Nachrüstmöglichkeit für einen Dusch-Klappsitz, in einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm;Beidseitig des Dusch-Klappsitzes eine Nachrüstmöglichkeit für hochklappbare Stützgriffe, deren Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegt;

Eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause muss aus der Sitzposition in 85 cm Höhe über OFF erreichbar sein.

Fenster Leicht zu öffnen und zu schließen.
Türen Deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen / schließen und sicher passierbar;

Drehflügeltüren nach außen öffnend und auch von außen zu entriegeln;
Lichte Breite: mind. 80 cm,
Lichte Höhe: mind. 205 cm;

Keine unteren Türanschläge und Schwellen, bei technischer Unabdingbarkeit nicht höher als 2 cm;

Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen oder Elemente (z.B. im Duschbereich) müssen sicher erkennbar sein durch Sicherheitsmarkierungen z.B. in Streifenform (zu visuellen Kontrasten siehe auch DIN 32975).

Lichte Breite: mind. 90 cm

Zargentiefe: max. 26 cm

Drücker-/Griffhöhe: 85 cm, in Ausnahmefällen bis 105 cm

Bewegungsflächen vor Drehflügeltüren bzw. Schiebetüren (genaue Maße sind dem Kapitel 4.3.3.4 sowie den Schaubildern 4 und 5 der DIN 18040-2 zu entnehmen)

 

Wände Stabil, damit sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne;

Spiegelungen, Blendungen und Schattenbildungen sind zu vermeiden (z.B. durch entspiegeltes Glas, matte Fliesen oder Wandfarben).

Waschplätze Nutzung sowohl im Stehen als auch im Sitzen;

Spiegel ** sollte mindestens 100 cm hoch und unmittelbar über dem Waschbecken angeordnet sein;

Beinfreiraum unter dem Waschtisch (durch Unterputz- oder Flachaufputz-Siphon);

Möglichst Einhebelarmaturen, berührungslose Armaturen nur in Verbindung mit Temperaturbegrenzung (max. 45 Grad C an der Auslaufarmatur).

Vorderkantenhöhe des Waschtisches max. 80 cm über OFF;

Unterfahrbarkeit von mind. 55 cm Tiefe und Abstand der Armatur zum vorderen Rand des Waschtisches von höchstens 40 cm;

Beinfreiraum unter dem Waschtisch mit einer Breite von mind. 90 cm.

WC Seitlicher Mindestabstand zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten: 20 cm. Höhe des WC einschließlich Sitz zwischen 46 und 48 cm über OFF;

Bewegungsflächen daneben:
• mind. 70 cm tief, von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand
• mind. 90 cm breit an der Zugangsseite und für Hilfspersonen mindestens 30 cm breit an der gegenüberliegenden Seite;

Folgende Bedienelemente und Stützen sind erforderlich:
• Rückenstütze, angeordnet 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens (der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet);
• Spülung, mit der Hand oder dem Arm bedienbar, im Greifbereich des Sitzenden, ohne dass der Benutzer die Sitzposition verändern muss;
wird eine berührungslose Spülung verwendet, muss ihr ungewolltes Auslösen ausgeschlossen sein;

• Toilettenpapierhalter, erreichbar ohne Veränderung der Sitzposition;

• Stützklappgriffe: beidseitig (Abstand dazwischen 65 bis 70 cm), hochklappbar, 15 cm über die Vorderkante des WC hinausragend, leicht zu bedienen, Oberkante über der Sitzhöhe 28 cm, Punktlast mindestens 100 Kilo

Empfehlungen der Redaktion:

Spiegel:

** Da eine Betrachtung im Kippspiegel eine rückwärtige Überstreckung der Halswirbelsäule erfordert und damit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, im Sitzen das Spiegelbild verzerrt und der Kipphebel ggfs. schwer zu erreichen ist, empfiehlt es sich, einen geraden 100 cm hohen Spiegel unmittelbar über dem Waschbecken zu montieren.

Beleuchtung:

Helle warmweiße gleichmäßige Raumausleuchtung ohne Schlagschatten oder Blendungen. Die Beleuchtung am Waschbecken sollte links und rechts neben dem Spiegel angebracht sein.

Heizung:

  • Wohlige Wärme im Bad ist auf verschiedene Weise zu erreichen, z.B. durch Handtuchtrockner, Infrarotspiegel, Fußbodenheizung.
  • Vorteil Fußbodenheizung (ggfs. elektrisch):
    Verzicht auf Badvorleger als potentielle Stolperfallen.
  • Heizkörper:
    Bewegungsflächen dürfen nicht eingeschränkt werden,
    Thermostatventile dürfen nicht in den Raum hineinragen und müssen aus sitzender Position  bedienbar sein (das Achsmaß von Greif- und Bedienhöhen liegt grundsätzlich bei 85 cm über OFF).

Ablageflächen:

Genügend Ablageflächen im Greifbereich einplanen.

Stauraum:

An genügend Stauraum in Greifnähe für Pflege- und Hygieneprodukte denken.


* Wiedergegeben mit Erlaubnis von DIN Deutsches Institut für Normung e.V.. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, am DIN Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.

Weitere Informationen zur DIN 18040-2 und zum DIN Deutschen Institut für Normung e.V. sind auf www.din.de und www.beuth.de zu finden.

 

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